Förderprogramme

Staatliche Zuschüsse für Pelletheizsysteme

Bund und Länder unterstützen den Umstieg auf Erneuerbare Energien – auch bei der Wärmeversorgung. Doch bei den vielen Förderprogrammen kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Zuschüsse gibt es? Und welche passen zu Ihrem Vorhaben? Erfahren Sie hier, welche Programme für Sie in Frage kommen und wie Sie bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Heizungstausch erhalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Förderung verständlich und kompakt

Förderfibel Cover

Förderfibel

Die Förderfibel bietet einen Leitfaden durch den Förderdschungel und gibt verständliche Antworten auf alle Fragen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Pellet- und Holzfeuerungen. Für Fachleute gibt es die ausführlichere Förderfibel Plus (nach Login).

Förderfibel Cover

Flyer zur Förderung

Der Flyer „Mehr Karma. Mehr Cash.“ liefert die wichtigsten Informationen zur Förderung auf einen Blick.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen

Förderung beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden

Gebäudeeigentümer, die sich für den Einbau einer Holzheizungsanlage in ein Bestandsgebäude entscheiden, können die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Zuschüsse werden in der Regel als direkter Investitionszuschuss ausgezahlt. Es ist aber auch möglich, für die Finanzierung ergänzend einen Kredit der KfW bei der Hausbank zu beantragen. Dabei gibt es eine Zinsvergünstigung für Antragsteller mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro. Informationen zur Antragstellung finden Sie bei der KfW .

 

Förderfähige Holzheizungsanlagen

Förderfähig sind automatisch beschickte Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel, Pelletkaminöfen mit Wassertasche sowie Kombikessel, die sowohl Pellets und Scheitholz oder Hackschnitzel und Scheitholz einsetzen – jeweils mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW. Gefördert werden alle Anlagen, die in der Liste förderfähiger Holzheizungsanlagen des BAFA aufgeführt sind.

 

Fördersätze


In der BEG gelten die folgenden Fördersätze und Boni:

  • 30 % Grundförderung
     
  • 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
     
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung und Kombination der neuen Holzheizungsanlage mit einer bestehenden oder neuen Warmwasseranlage, die bilanziell mindestens den Warmwasserbedarf decken muss. Dies kann eine Solarthermieanlage, eine PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe (auch Warmwasser-Wärmepumpe) sein.
     
  • 70 % Höchstfördersatz bei Kombination von Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus.
     
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für die Installation einer Holzheizungsanlage, die höchstens 2,5 mg Staub pro m³ Abluft emittiert. Dieser Zuschlag kommt unabhängig vom Fördersatz hinzu.


Der Fördersatz wird immer auf die förderfähigen Kosten bezogen (Bruttokosten einschließlich MwSt).

 

 

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro. Bei Wohngebäuden können für Einzelmaßnahmen für Heizungstechnik höchstens folgende Beträge förderfähiger Kosten berücksichtigt werden:

  • 30.000 Euro für die erste Wohnung
  • je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohnung
  • je 8.000 Euro ab der siebten Wohnung

Bei Nichtwohngebäuden gelten folgende Höchstbeträge förderfähiger Kosten:

  • 30.000 Euro bei einer beheizten Fläche (NGF) von bis zu 150 m²
  • 200 Euro pro m² bei einer NGF von über 150 bis 400 m²
  • 80.000 Euro plus 120 Euro pro m² NGF über 400 m²
  • 152.000 Euro plus 80 Euro pro m² NGF über 1.000 m²

Sämtliche Beträge gelten jeweils inkl. MwSt. Dies gilt auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.

Steuerförderung

Statt einer direkten Förderung können selbstnutzende Eigentümer auch einen Steuernachlass von 20 Prozent der förderfähigen Kosten nutzen. Dieser wird über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen. Der Antrag erfolgt im Jahr nach der Bezahlung der neuen Holzheizung – einfach mit der Steuererklärung für das Vorjahr.

 

KfW-Förderung Effizienzhäuser/Effizienzgebäude

Holzzentralheizungen und wasserführende Pelletkaminöfen können auch gefördert werden, wenn sie bei der energetischen Gebäudemodernisierung von Bestandsgebäuden in ein sog. Effizienzhaus (Wohngebäude) bzw. ein Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) eingebaut werden. Für neue Gebäude kann kein Förderantrag für einen Förderkredit mehr gestellt werden, wenn der Neubau über eine Holzfeuerungsanlage verfügt. Dies gilt nicht nur für Zentralheizungen, sondern auch für Pelletkaminöfen.

 

Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft

Über die Bundesförderung „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden im Modul 2 Holzkessel gefördert, die mehr als 50 Prozent Prozesswärme erzeugen:

  • Entweder mit einem zinsvergünstigten Förderkredit mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 295,
  • oder mit direkten Investitionszuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA.

Förderfähig sind alle Arten von Holzkesseln, die auch in der BEG EM förderfähig sind, aber auch luft- oder dampfführende Holzkessel und Holz-KWK-Anlagen.

Zum Flyer „Förderung von Prozesswärme“

 

Kombination mit Landes- und Kommunalförderungen

Es ist zulässig, ergänzend zur BEG-EM Förderprogramme von Ländern oder Kommunen zu nutzen. Dabei wird der Gesamtfördersatz bei 60 Prozent gedeckelt (nur bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent).

 

Förderprogramme der Bundesländer

Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Klimaschutz-Plus Nichtwohngebäude: Holzpelletheizungen oder Holzhackschnitzelheizungen zur Wärmeversorgung Natürliche Personen, Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern und Heimen, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie Contractoren 50 € pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent (nachzuweisen für die anrechenbare Lebensdauer der Anlage), bis max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Neubau oder Kauf (mit ggf. anschließender energetischer Modernisierung oder Umbau) sowie energetische Sanierung von Wohnimmobilien oder Installation von Erneuerbaren Wärmeerzeugern, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG WG oder BEG EM WG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich. Natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der geförderten Wohneinheit wohnen (gemeldeter Erstwohnsitz) Darlehen mit tilgungsfreien Jahren bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (pro Wohneinheit: mind. 5.000 €, max. 200.000 €)
Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) und Heizungsoptimierung, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG-NWG oder BEG-EM-NWG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich. Natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Stiftungen des privaten Rechts Zinsvergünstigtes Darlehen zwischen 10.000 € und 5 Mio. €
Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien Einbau von heiztechnischen Anlagen in selbstgenutzten privaten Wohnhäusern Privatpersonen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen und dieses selbst nutzen Zinsvergünstigtes Darlehen
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften Energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren"
Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen einschließlich integrierter Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, KWK-Anlagen und industrieller/gewerblicher Abwärme Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften des privaten Recht, Kommunen und deren Verbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Kumulierbarer Zuschuss (max. 200.000 € (mit Boni ggf. 400.000 €) von 20 % der förderfähigen Kosten, bei Holzfeuerungen: Mehrkosten ggü. konventioneller Anlage, jährlicher Antragsschluss zu beachten


Weitere Informationen:

Gemeinde Brühl: Umweltförderrichtlinien
Zuschuss in Höhe von 10 % der BAFA-Fördersumme (Pelletheizung) und 30 % der nachgewiesenen Entsorgungskosten (Heizöltank)

Gemeinde Dauchingen: Umweltförderprogramm
Zuschuss in Höhe von 500 € für eine Holzheizung

Gemeinde Mönsheim: CO2- und Energieeinsparung
Zuschuss in Höhe von 500 €

Gemeinde Wiernsheim: Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz
2.000 € für Pelletkessel und 1.000 € für Hackschnitzel- sowie Scheitholzvergaserkessel

Stadt Freiburg: Energiebewusst sanieren
Pauschal max. 1.000 €, max. 20 % der Kosten

Stadt Stuttgart: Energiesparprogramm
Umstellung auf Zentralheizung 1.500 €, Einbindung von Holzpellets 2.000 € (kumulierbar)

Stadt Stuttgart: Heizungstauschprogramm
Zuschuss für Holzpelletanlagen:

< 30 kW: 5.000 €,
30 - 40 kW: 7.500 €,
> 40 - 50 kW: 10.000 €,
> 50 kW: 25 %.

Zusätzlich:
Errichtung Pelletlager: 2.000 €
Entsorgung Tankanlage: 500 €

Stadt Ulm: Ulmer Energieförderprogramm 2024
Wer wird gefördert?
Gebäudeeigentümer oder Mieter von Gebäuden (natürliche und juristische Personen)
Wie wird gefördert? Austausch Ölheizung: 5.000 € Zuschuss + 1.000 € für Einbau Solarthermie Austausch Gasheizung: 3.000 € Zuschuss + 1.000 € für Einbau Solarthermie Mehrfamilienhaus: Zuschuss je Etagenheizung, max. 12.000 €

Förderprogramm: BioWärme Bayern – Anlagen
Was wird gefördert? Kombinationsanlagen aus automatisch beschickten Biomasseheizanlagen (ab 60 kW), Abwärme, Umweltwärme oder/und Solarthermie, deren Wärme in ein Wärmenetz gespeist werden muss.
Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Wie wird gefördert? Höchstens 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 30 %; 10 % Fuel-Switch-Bonus; 5 % Bonus bei Abgaswärmeübertrager oder Abgaskondensationsanlage; Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich; Förderobergrenze Biomasseheizwerke: 350.000 €.
Weitere Informationen: www.tfz.bayern.de

 

Förderprogramm: BioWärme Bayern – Wärmenetze
Was wird gefördert? Wärmenetz, das im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht (Förderung muss über BioWärme Bayern erfolgreich beantragt sein)
Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Wie wird gefördert? Max. 100 € pro Meter neu errichteter Wärmetrasse; 1.800 € je Hausübergabestation für Bestandsgebäude; Förderobergrenze zugehöriges Wärmenetz: 100.000 €
Weitere Informationen: www.tfz.bayern.de

 

Förderprogramm: Energiekredit/Energiekredit Plus
Was wird gefördert? Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen oder zur Steigerung der Energieeffizienz, die zu Energieeinsparungen von mind. 30 % führen
Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler Wie wird gefördert? Zinsgünstiges Darlehen, kombinierbar mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen
Weitere Informationen: www.lfa.de

 

Aus technischen Gründen kann das Förderprogramm aus Bayern nicht aktualisiert werden. Daher ist die untenstehende Tabelle ungültig

 

Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
BioWärme Bayern – Anlagen Kombinationsanlagen aus automatisch beschickten Biomasseheizanlagen (ab 60 kW), Abwärme, Umweltwärme oder/und Solarthermie, deren Wärme in ein Wärmenetz gespeist werden muss Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Höchstens 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 30 %; 10 % Fuel-Switch-Bonus; 5 % Bonus bei Abgaswärmeübertrager oder Abgaskondensationsanlage; Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich; Förderobergrenze Biomasseheizwerke: 350.000 €
BioWärme Bayern – Wärmenetze Wärmenetz, das im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht (Förderung muss über BioWärme Bayern erfolgreich beantragt sein) Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Max. 100 € pro Meter neu errichteter Wärmetrasse; 1.800 € je Hausübergabestation für Bestandsgebäude; Förderobergrenze zugehöriges Wärmenetz: 100.000 €
Energiekredit/Energiekredit Plus Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen oder zur Steigerung der Energieeffizienz, die zu Energieeinsparungen von mind. 30 % führen Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler Zinsgünstiges Darlehen, kombinierbar mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen


Gemeinde Hohenbrunn: Förderprogramm zur Energiewende und Klimaschutz
Zuschuss in Höhe von 500 €
Bestandsgebäude: 800 € + 100 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 2.500 €)
Neubau: 400 € + 50 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 1.200 €)
Kumulierbar mit BEG EM

Gemeinde Ismaning: Förderung von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen
Zuschuss in Höhe von 1.000 € plus 500 € für Elektrofilter

Gemeinde Putzbrunn: Förderprogramm zur Energieeinsparung
Wer wird gefördert? Privatpersonen, WEG und Wohnungsgenossenschaften
Wie wird gefördert? 15 % (max. 600 €)

Gemeinde Putzbrunn: Förderprogramm zur Energieeinsparung
Was wird gefördert? Anschluss an ein Wärmenetz und kein parallel betriebener fossiler Wärmeerzeuger im Gebäude Wer wird gefördert? Privatpersonen, WEG und Wohnungsgenossenschaften
Wie wird gefördert? Bestandsgebäude: 800 € + 100 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 2.500 €) Neubau: 400 € + 50 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 1.200 €), kumulierbar mit BEG EM

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz: Faktor 10 Sanierungsprogramm zur energetischen Gebäudesanierung
Zuschuss in Höhe von 750 € für einen Pelletkessel

Stadt Schweinfurt: Heizungssanierung
Zuschuss in Höhe von max. 1.000 €, kumulierbar mit BEG EM max. 90 % der förderfähigen Kosten

Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
IBB Wohnraum Modernisieren Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren, selbstnutzende Eigentümer Zinsgünstiger Kredit
IBB Energetische Gebäudesanierung Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie, Sanierung eines Baudenkmals Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren Zinsgünstiger Kredit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss
Berliner Heizungsaustauschprogramm (HeiztauschPLUS) Modul 1: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und Contractoren Modul 1: Zuschuss von 500 € für Eigentümer von EZFH, 750 € für Wohngebäude mit max. 20 Wohnungen oder WEG
  Modul 2: Heizungsaustausch: Austausch von Ölkesseln, Gaskesseln (nicht Brennwerttechnik) und Kohleöfen durch Holzpellet- und Hackschnitzelkessel oder Mini-KWK-Anlagen (bis 20 kWel) Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und Contractoren Modul 2: Zuschuss von 3.500 € für Holzpellet- und Hackschnitzelkessel und Mini-KWK-Anlagen, bei Kombination mit Solarthermie plus 500 € (nur Brauchwassererwärmung) oder 1.000 € (Heizungsunterstützung)
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau Besonders energieeffiziente Maßnahmen der Sanierung bzw. des Neubaus von Mietwohnraum zur Erreichung eines KfW-Effizienzhausniveaus Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft Tilgungszuschuss in Kombination mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen"
Brandenburg-Kredit für Kommunen Erneuerung der Heizungsanlage nach KfW-Programm Nr. 152 (u.a. energetische Gebäudesanierung) Kommunen und deren Zweckverbände Annuitätendarlehen, Ratendarlehen oder entfälliges Darlehen
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung/Instandsetzung Energetische Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung im selbst genutzten Wohneigentum Private Haushalte als selbstnutzende Wohnungseigentümer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen Zinsfreies Darlehen
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Ersatz von Ölheizkesseln Austausch von Ölheizkesseln durch Pellet- oder Hackschnitzelkessel mit Partikelabscheidung (Nennwärmeleistung bis 100 kW) in Kombination mit der BEG Privatpersonen als Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie Wärmecontractoren Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der BAFA-Förderung
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Erneuerbare Wärme Austausch fossil befeuerter Wärmeerzeuger durch Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche bis 100 kW in Kombination mit einer geförderten Solarthermieanlage; U.a. Pellet- und Hackschnitzelfeuerungen ab 100 kW im Gebäudebestand Grundeigentümer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen sowie Contractoren 90 € pro m² Bruttokollektorfläche der kombinierten Solarthermieanlage (max. 7.500 €); Zuschuss von 45 € je kW Nennwärmeleistung für Feuerungsanlagen > 100 bis 500 kW; ansonsten Festlegung der Höhe des Zuschusses im Einzelfall
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe U.a. Holzzentralheizungen ab 30 kW (inkl. Investitionen in Brennstofflager, Einbindung, Pufferspeicher, bauliche Maßnahmen, Planungskosten, Anschluss an Nahwärmenetz) natürliche und juristische Personen und kommunale Träger der Investitionsmaßnahme Pelletkessel 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 30 l/kW): 80 €/kW, Hackschnitzelkessel 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 30 l/kW): 3.500 €, emissionsarme Scheitholzkessel nach BAFA 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 55 l/kW): 2.000 €, Pellet-/Hackschnitzelkessel ab 101 kW: 30 % (privat) und 40 % (kommunale Träger) der zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungshöchstbetrag 200.000 €)
Energetische Modernisierung bei WEG Energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Darlehen als Verbandskredit, Bürgschaft in Verbindung mit einem weitergeleiteten KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren"
Hessisches Programm Energieeffizienz Energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden (mind. KfW-Effizienzhaus 115) und energieeffizienter Neubau von Mietwohnungen (mind. KfW-Effizienzhaus 55) Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und private Vermieter Zusätzliche Zinsverbilligung zu bestimmten KfW-Krediten
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung Erneuerbarer Energien in den Kommunen Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, wenn diese Investitionsvorhaben (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) deutlich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien; automatisch beschickte Holzfeuerungsanlagen nur in Kombination mit einer energetischen Modernisierung Städte und Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähige Ausgaben (mind. 50.000 € für jedes Gebäude)
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (u.a. Wärmespeicher in Kombination mit Nutzung Erneuerbarer Energien) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftlich tätige Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Contractoren Zuschuss in Höhe von max. 70 %
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Kommunen) Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (u.a. Wärmespeicher in Kombination mit Nutzung Erneuerbarer Energien) Nicht wirtschaftlich tätige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchen), Vereine, Verbände und Stiftungen Zuschuss in Höhe von max. 70 %
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Modernisierung von Mietwohnraum Holzpellet- oder Holzheizung (mind. KfW-Effizienzhaus 100) Investoren, die Mietwohnungen (Errichtung vor 01.02.2002) energetisch modernisieren Zinsgünstiges Darlehen bis 75 % (im begründeten Einzelfall bis 85 %), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, Tilgungsnachlass von 30 % bei geringem Einkommen
Eigentumsförderung Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG (u. a. Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien) Natürliche Personen Darlehen bis zu 85 % (max. 50.000 €), bei ggf. zum Haushalt gehörenden Kindern oder Menschen mit Behinderungen – jeweiliger Zuschuss 2.000 €
Landesbürgschaft WEG Energetische Modernisierung von Wohngebäuden (u.a. Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Bürgschaft für 80 % des Darlehensbetrags (max. 20.000 € pro Wohneinheit)


Landkreis Göttingen: Altbausanierung
Bei Ein- bis Zweifamilienhäusern: Zuschuss in Höhe von 500 € (jede weitere Wohnung plus 50 €, pro Objekt max. 700 €)

Landkreis Göttingen: KlimaFonds – Förderung für energetisches Sanieren
Zuschuss in Höhe von 500 €

Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
progres.nrw BEG-geförderte Heizungen im Bestand (Pellet-, Pelletbrennwert-, Kombi-, Hybrid- oder Holzhackschnitzel-, Scheitholzvergaserkessel und wassergeführte Pelletkaminöfen sowie Holzvergaseröfen – diese nur mit Messbescheinigung vom Schornsteinfeger) und Neubau (Pelletbrennwertkessel, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen) jeweils nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer neu errichteten PV-Anlage Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden, WEG, Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen Zuschüsse: Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 €, Pelletkessel 1.750 €, Kombikessel (Hybridanlagen), Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel 1.000 €, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen 750 €, Solarthermieanlage 90 €/m²
NRW.BANK.Gebäudesanierung Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. Zweifamilienhäusern) durchführen Zinsgünstiges Darlehen
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen (u.a. Holzpellets, Holzhackschnitzel) Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (mit Einkommensgrenze) Darlehen mit 25 % Tilgungszuschuss (bei max. 10 % Überschreitung der gesetzten Einkommensgrenze nach LWoFG), 15 % bei max. 60 % Überschreitung
Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen (u.a. Holzpellets, Holzhackschnitzel) Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte Darlehen mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss
Förderung „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen Eigentümer von Studierendenwohnheimen Darlehen bis 60.000 € je Wohnplatz bzw. bis 100.000 € je Wohnplatz bei der klimagerechten Modernisierung 
Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS) Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen (inkl. Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung) mit Investitionskosten zwischen 100.000 € und 5 Mio. € Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Genossenschaften Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 80.000 € je Wohnung (bei Barrierefreiheit 80 % der Kosten und max. 90.000 € je Wohnung)
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes Privatpersonen Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 70.000 € je Wohnung
Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert?
Sachsen-Anhalt MODERN Energieeffiziente Wohnraummodernisierung (inkl. Heizungsmodernisierung) Privatpersonen, private/gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs; max. 50.000 € pro Wohneinheit je Programmteil
Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE   Eigentümer und Träger der förderfähigen öffentlichen Nichtwohngebäude Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben

Copyright © 2008-2025 DEPI. Alle Rechte vorbehalten.